Stand: Mai 2026 — gültig für Vertragsabschlüsse ab dem 13.05.2026. Die LiftUp Core UG (haftungsbeschränkt) i.G. erbringt ausschließlich Leistungen für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit dem Abschluss eines Vertrags bestätigt der Auftraggeber, dass er den Vertrag in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der LiftUp Core UG (haftungsbeschränkt) i.G., Kollwitzstraße 10, 69469 Weinheim (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „LiftUp") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere KI-gestützte Sprachagenten („Voice Agent"), automatisierte Lead-Generierung („AI Lead Hub"), Website-Chatbots, KI-gestützte Werbeanzeigen („Ad Creatives") sowie laufende KI-Operations-Dienstleistungen.
(2) Die Regelungen dieses Vertrages gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Regelungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als deren Geltung ausdrücklich durch den Auftragnehmer schriftlich zugestimmt wurde. Das Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn im Rahmen des Vertragsschlusses auf die AGB des Auftraggebers verwiesen wird und der Auftragnehmer nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Maßgeblich ist die Fassung, die auf der Website liftupsocials.com im Zeitpunkt der Bestellung veröffentlicht ist.
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
(2) Der Auftraggeber gibt sein verbindliches Angebot ab durch:
(3) Der Vertrag kommt zustande mit der Annahme des Angebots durch den Auftragnehmer. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Bestätigung in Textform oder durch Aufnahme der Leistungserbringung.
(4) Sofern für eine konkrete Leistung ein individueller Dienstleistungsvertrag geschlossen wird, gehen dessen Regelungen diesen AGB im Konfliktfall vor (§ 305b BGB).
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder dem Buchungs- bzw. Bestellprozess.
(2) Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Einrichtung und den technischen Betrieb der vereinbarten Systeme. Eine bestimmte wirtschaftliche oder operative Erfolgsleistung (z. B. Anzahl gebuchter Termine, Umsatzsteigerungen, Kundenzufriedenheit, Lead-Conversions) wird ausdrücklich nicht geschuldet.
(3) Der Auftraggeber erhält während der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an den eingerichteten Systemen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleichartige Leistungen auch für andere Auftraggeber zu erbringen.
(1) Die Vergütung setzt sich – soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist – aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr (Setup-Fee) und einer monatlich wiederkehrenden Servicegebühr zusammen. Die konkreten Beträge ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder der Produktbeschreibung im Bestellprozess.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG — es wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Diese Regelung gilt bis zur Überschreitung der gesetzlichen Umsatzgrenze; ab dem Folgezeitraum werden Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto, per SEPA-Lastschrift nach gesonderter Vereinbarung oder über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40 € geltend zu machen.
(1) Die vereinbarten Servicegebühren bleiben für die Dauer der Mindestlaufzeit unverändert.
(2) Erhöhen sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit die nachweisbaren Infrastrukturkosten des Auftragnehmers bei einem oder mehreren technischen Sub-Auftragsverarbeitern (insbesondere ElevenLabs, Anthropic, Twilio sowie Hosting-Dienstleistern) in der Gesamtsumme um mehr als 20 % gegenüber dem Stand bei Vertragsschluss, ist der Auftragnehmer berechtigt, die monatliche Servicegebühr in angemessenem Umfang anzupassen. Die Anpassung ist auf die tatsächliche Kostensteigerung begrenzt.
(3) Die Anpassung ist dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform anzuzeigen. Auf Verlangen sind die Kostensteigerungen durch Vorlage von Anbieter-Preislisten oder Abrechnungen glaubhaft zu machen.
(4) Dem Auftraggeber steht ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu. Das Sonderkündigungsrecht ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Anzeige in Textform auszuüben.
Hinweis: § 4a befindet sich aktuell in anwaltlicher Prüfung und wird ggf. an den endgültig freigegebenen Wortlaut angepasst.
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Berechtigungen und Konfigurationen bereit. Dies umfasst insbesondere Zugang zu Kalendern, CRM-Systemen, Telefonanschlüssen sowie die Benennung eines Ansprechpartners für Abnahmen und Rückfragen.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der genannten Zugänge berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
(3) Der Auftraggeber meldet Änderungen an Zugängen (Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Kontoschließung) mindestens fünf Werktage im Voraus an den Auftragnehmer.
(4) Bei Nichtverfügbarkeit von Zugängen durch Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht für die Dauer der Unterbrechung befreit.
(1) Der Vertrag tritt mit der Annahme durch den Auftragnehmer in Kraft. Soweit nicht im Einzelvertrag abweichend geregelt, gilt eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab Go-Live des jeweiligen Systems.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei trotz Abmahnung wesentliche Vertragspflichten dauerhaft verletzt.
(4) Bei Beendigung des Vertrags werden alle im Auftrag des Auftraggebers erstellten Konfigurationen und Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder auf Wunsch des Auftraggebers an diesen übergeben.
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten von Endkunden des Auftraggebers verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
(2) Die Parteien schließen hierfür einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab. Inhalte und Anlagen des AVV (insbesondere die Liste der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen) sind verbindlich.
(3) Eine aktuelle Liste der Sub-Auftragsverarbeiter sowie weiterführende Datenschutz-Informationen sind in der Datenschutzerklärung öffentlich einsehbar.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle oder Fehlfunktionen, die auf Störungen bei Drittanbietern (insbesondere ElevenLabs, Anthropic, Twilio, Cloudflare, Hostinger, Google, Vercel, Stripe) zurückzuführen sind, soweit diese außerhalb der zumutbaren Einflusssphäre des Auftragnehmers liegen.
(1) Der Auftragnehmer strebt eine Systemverfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel an, bezogen auf die Kernzeiten Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt.
(3) Kritische Systemausfälle werden innerhalb von zwei Stunden nach Meldung adressiert (Mo–Fr 9–18 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten erfolgt die erste Rückmeldung spätestens zum nächsten Werktag bis 10:00 Uhr.
(1) Sofern der Auftragnehmer KI-Sprachagenten oder KI-Chat-Assistenten für den Auftraggeber betreibt, informiert das System Endkunden des Auftraggebers zu Beginn jeder Interaktion in geeigneter Weise darüber, dass sie mit einem KI-System kommunizieren (Art. 50 KI-Verordnung).
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er seine Endkunden in geeigneter Weise über den Einsatz von KI-Systemen in der Kundenkommunikation informiert und auf die Datenverarbeitung sowie die Möglichkeit der Einsichtnahme der Datenschutzhinweise hinweist.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter bei Verletzung der vorgenannten Pflichten frei.
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrags zugänglich gemachten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind, bei mündlicher Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden oder aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind, sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Die Verwertung dieser Informationen zu einem anderen als dem vertraglich vorgesehenen Zweck ist ohne schriftliche Einwilligung der anderen Partei untersagt.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt waren, ohne Verletzung der Vertraulichkeit öffentlich bekannt geworden sind oder rechtmäßig aus anderen Quellen erlangt wurden.
(3) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
(1) Bei erfolgreicher Zusammenarbeit darf der Auftragnehmer den Auftraggeber als Referenzkunden auf der Website, in Präsentationen und in sonstigen Vertriebsunterlagen nennen. Der Auftraggeber kann diese Erlaubnis jederzeit in Textform widerrufen.
(2) Sofern der Auftraggeber im Rahmen einer Empfehlungsklausel im Einzelvertrag Empfehlungen ausspricht und diese zu einem Vertragsabschluss mit einem Dritten führen, kann eine Vermittlungsprämie nach Maßgabe des Einzelvertrags vereinbart werden.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Einzelvertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann ist – der Gerichtsbezirk Weinheim.
(5) Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Mai 2026
Hinweis: Diese AGB wurden auf Basis des Dienstleistungsvertrags mit Autohaus Jöst GmbH erstellt und befinden sich aktuell in anwaltlicher Endprüfung durch RA Timo Jerg. Bei Inkonsistenzen mit individuell verhandelten Verträgen geht der Einzelvertrag vor (§ 305b BGB).